FU-Präsidium übergeht akademische Gremien bei der Systemakkreditierung – Studierende fordern Konsequenzen!

Ein vorläufiger Gipfel antidemokratischer Vorgänge an der FU wurde auf der letzten Sitzung des Akademischen Senats am 18.04.2012 erreicht. Dort stellte sich heraus, dass das Präsidium die akademischen Gremien bei der Einreichung eines Papiers zum Qualitätsverständnis der FU im Rahmen der Systemakkreditierung bewusst übergangen hat.

Im Rahmen des Hauptantrags zur Systemakkreditierung, welcher vom Präsidium ohne Information der akademischen Gremien oder der Studierendenschaft der FU im März eingereicht worden ist, geht es u.a. um die Formulierung des Qualitätsverständnisses der FU als zentrale Grundlage eines Qualitätssicherungsverfahrens.

Ein Entwurf der Universitätsleitung für das Qualitätsverständnis wurde im Vorfeld teilweise auch in akademischen Gremien, d.h. lediglich in einigen Fachbereichsräten sowie im Akademischen Senat, besprochen. Es ist jedoch zu keinem Zeitpunkt ein Beschluss darüber im Akademischen Senat gefasst worden. Die vom Präsidium ohne Einbindung der akademischen Gremien an die Akkreditierungsagentur AQAS kommunizierte Finalversion des Qualitätsverständnisses enthält darüber hinaus völlig neue Punkte, wie z.B. die Verkürzung von Studienzeiten, welche zu keiner Zeit in den akademischen Gremien thematisiert worden sind.

„Dies ist ein unglaublicher Vorgang und es wird sich genau hier zeigen, ob das Akkreditierungssystem strukturell versagt und eine derart undemokratische Verfahrensweise ungeahndet bleibt. Schließlich gehört laut Antrag auch ‚Studentische Teilhabe und Teilnahme an den universitären Prozessen der Selbststeuerung und Selbstverwaltung‘ zum Qualitätsverständnis der FU“, so Ronny Matthes, studentisches Mitglied im Akademischen Senat. „Sollte dieser Prozess weder durch den Senat, noch durch die Akkreditierungsagentur aufgegriffen und geklärt werden, würden alle bereits im Vorfeld geäußerten Vorbehalte der Studierendenschaft gegenüber der Systemakkreditierung bestätigt. In diesem Fall wäre das Verfahren nicht weiter tragbar, um eine ernstgemeinte Qualitätssicherung zu betreiben“, sagt Philipp Bahrt, Sozialreferent des AStA FU.

Das Studierendenparlament der FU wandte sich auf seiner Sitzung am 24.04.2012 bereits einstimmig mit einer scharfen Resolution gegen diesen undemokratischen Prozess:

Das 31. Studierendenparlament der FU Berlin stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Systemakkreditierung vom Präsidium der FU eine andere Version des sog. Qualitätsverständnisses an die Akkreditierungsagentur AQAS kommuniziert worden ist, als die in den akademischen Gremien unter Beteiligung deren Mitglieder diskutierte und entwickelte Fassung. In der nicht durch die akademischen Gremien autorisierten Fassung taucht dabei u.a. die Verkürzung von Studienzeiten als Qualitätsziel der FU auf. Die Tatsache, dass in dem Papier auch von Teilhabe und Mitbestimmung der verschiedenen Statusgruppen die Rede ist, empfinden wir nicht zuletzt angesichts des geschilderten Sachverhalts als blanken Hohn.

Das 31. Studierendenparlament kritisiert den geschilderten Vorgang scharf und fordert das Präsidium, die Akkreditierungsagentur AQAS sowie die zuständige Senatsverwaltung dazu auf, Konsequenzen aus diesem undemokratischen Prozess zu ziehen. Wir verlangen insbesondere von der zuständigen Senatsverwaltung eine eingehende Prüfung des Sachverhalts, welche mindestens in einer demokratischen Verabschiedung des endgültig zu formulierenden Qualitätsverständnisses durch die zuständigen akademischen Gremien der FU münden sollte.

Die Art und Weise der Erarbeitung sowie der Kommunikation des Qualitätsverständnisses seitens des Präsidiums bestätigt in fataler Weise die Sorgen und Vorbehalte der Studierendenschaft der FU gegenüber dem Akkreditierungsverfahren. Es zeigt sich, dass dieses strukturell dazu beiträgt, Kritik an der Ausrichtung der Universität zu unterbinden bzw. zu übergehen, zumal vordergründig die Zertifizierung und erst nachrangig die Qualitätssicherung im Blick steht. Dies hat ganz offensichtlich alarmierende Konsequenzen für die Demokratie an der Hochschule und somit auch für die Freiheit von Lehre und Forschung.