Erklärung der FU Berlin aus dem Jahr 1996 legt umgehende Rückerstattung von 1996-2004 erhobenen Rückmeldegebühren nahe
Erst kürzlich berichtete der AStA FU über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Rückmeldegebühren, die Studierende 1996-2004 an den Berliner Hochschulen entrichten mussten, verfassungswidrig waren und empfahl allen betroffenen Studierenden einen Antrag auf Rückzahlung der Gebühren zu stellen. Nun sorgt eine Zusage des Präsidiums der FU Berlin aus dem Jahr 1996 für mehr Klarheit.