Mehr Schein als Sein: Keine wirksame Qualitätssicherung an der "F"U Berlin

Am 11.06.2013 wurde im Rahmen einer zweiten Informationsbegehung der Akkreditierungsagentur AQAS, welche durch das Präsidium der „F“U mit dem Prozess der Systemakkreditierung beauftragt worden ist, die studentische Stellungnahme zur Situation an der „F“U übergeben. Darin enthalten: Kritik an undemokratischen Verhältnissen und an schlechten Lern- und Lehrverhältnissen.

So beschäftigt sich die Stellungnahme an verschiedenen Stellen mit dem Vorwurf der Erschwerung studentischer Partizipation und Gremienarbeit durch die Universitätsleitung sowie durch eine allgemein immer restriktivere Studiensituation. Auch die Behinderung der studentischen Selbstverwaltung, z.B. bei der Organisation und Umsetzung studentischer Vollversammlungen, wird thematisiert.

Zwei zentral genannte Beispiele für das Versagen der „F“U-Mitbestimmung mit all ihren Folgen für Studium und Lehre sind der Prozess der Verabschiedung der sog. Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) für die „F“U sowie die seitens der Hochschulleitung systematisch torpedierten Initiativen für eine demokratisch erarbeitete und ausgestaltete Grundordnung, eine Art Verfassung für die „F“U.

Hinsichtlich des RSPO-Prozesses weisen die Unterzeichner*innen auf die repressive Art der Durchsetzung wie auch auf das restriktive, in Teilen sehr wahrscheinlich rechtswidrige Ergebnis hin. So wurden eigentlich öffentliche Gremiensitzungen mit Polizei und Sicherheitsdienst abgeschirmt, um Kritik keinen Raum geben, und gesetzliche Vorgaben, z.B. bei der Frage des Teilzeitstudiums, nicht erfüllt. Den Grundordnungsprozess betreffend setzen sich die Unterzeichner*innen mit den an der FU evidenten Ausprägungen einer autokratischen Präsidiumspolitik und einer undemokratischen Gremienstruktur auseinander. Das bezeichnendste Beispiel bildet aber wohl der undemokratische Einstieg in die Systemakkreditierung durch einen vom Präsidium im Alleingang eingereichten Hauptantrag.

Auch die Gutachter_innen von AQAS legten während der Begehung mit ihren Fragen immer wieder den Finger in die klaffenden Wunden der „F“U. Die Qualitätssicherung der „F“U ist in weiten Teilen ein zahnloser Tiger, der auf den Kooperations- und Wandlungswillen der zu überprüfenden Institutionen und Strukturen der Universität angewiesen ist. Einzig mit den Zielvereinbarungen zwischen dem Präsidium und den Fachbereichen besteht ein aktiver Steuerungsmechanismus. Wie die Gutachter_innen erfahren mussten, sind mit Fachbereichen hier aber die Dekanate gemeint, welche die Vereinbarungen aushandeln und unterzeichnen, während die Fachbereichsräte selbst nach Vertragsabschluss über die vereinbarten Ziele meist im Dunkeln gelassen werden. An der zentralen Stelle im Qualitätssicherungssystem der „F“U fehlt es also selbst an einem Mindestmaß an demokratischer Kontrolle.

Mit der systematischen Evaluation von Lehrveranstaltungen besitzt die „F“U zwar ein wichtiges Mittel, um Qualität an einer für Studierenden entscheidenden Stelle zu erfassen, doch verpufft dessen Wirkung vollständig. Was mit den Ergebnissen einer Lehrevaluation geschieht ist nämlich Privatsache der evaluierten Lehrkraft, die auch alleinigen Zugang dazu hat. Die Daten werden an keiner Stelle aggregiert um, um Problembereiche in der Lehre zu identifizieren oder Hochschullehrer_innen eine Weiterbildung nahezulegen. Stattdessen hofft man auf die eigene Motivation der Wissenschaftler_innen, ein schlechter Witz zu Zeiten von „Publish or Perish“ als Grundstein einer wissenschaftlichen Karriere.

FU-Präsident Alt erklärte am 12. Juni vor dem Akademischen Senat die Rückmeldung der Gutachter_innen sei „im Großen und Ganzen erfreulich und positiv“. Gleichzeitig bestünden noch Fragen „inwieweit das Qualitätsverständnis im Alltag wirklich gelebt wird“. Die Gutachter_innen haben der „F“U eine Frist von einem Jahr gesetzt, um entsprechende Dokumente als Beleg nachzureichen, bevor dann eine dritte Begehung stattfindet. Da in den Verfahrensregeln des Akkreditierungsrates nur zwei Begehungen vorgesehen sind, muss davon ausgegangen werden, dass es sich im eine Aussetzung des Verfahrens handelt. Dies ist in den Verfahrensregeln vorgesehen, wenn Mängel bestehen, die andernfalls zum Scheitern der Akkreditierung führen würden.

 

Die Stellungnahme ist beigefügt. Vgl. auch den Bericht zum Stand der Systemakkreditierung auf fuwatch.de: http://fuwatch.de/?p=2700.