„F“U-Kanzler Lange in Erklärungsnot: „Freie“ Universität täuscht offenbar bei der exklusiven Kooperation mit Apple Medien und Öffentlichkeit

Am 13.03.2013 wurde eine geplante Kooperation der FU Berlin mit Apple bekannt. Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen und Lehrvideos sollen exklusiv über die Apple-Plattform „iTunes U“ bereitgestellt werden. Zentrale Universitätsgremien wurden an der Entscheidung nicht beteiligt und der Datenschutz wird vernachlässigt. Außerdem scheint die FU Berlin die Öffentlichkeit täuschen zu wollen. In einer Pressemitteilung zum Thema behauptet sie das Gegenteil davon, was FU-Kanzler Lange in einem Schreiben an die Fachbereiche mitgeteilt hat. Wissen sollte allen Menschen frei zugänglich sein. So werden Wissenshierarchien abgebaut und der elitäre Habitus gebrochen, der auch an der „F“U stark ausgeprägt ist. Doch mit der im Hinterzimmer vorbereiteten exklusiven Zusammenarbeit mit dem als „Datenkrake“ bekannten Konzern Apple hat die FU einmal mehr ein Bekenntnis gegen Demokratie, Transparenz und Datenschutz abgelegt. Genauso exklusiv wie die Kooperation mit Apple ist offenbar der Kreis derer, die von dem Vorstoß wussten oder an der Entscheidung beteiligt wurden. Der AStA FU erfuhr, wie auch die Mitglieder des Akademischen Senats, aus der Presse von den Plänen. Erneut will das Präsidium die Universitätsangehörigen vor vollendete Tatsachen stellen. Nach der Auseinandersetzung um die geplante Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO), einem ohne Kenntnis des Akademischen Senats eingereichten Akkreditierungsantrag und zahlreichen weiteren Skandalen muss das Präsidium nun erneut Kritik einstecken. Bei der Kooperation mit Apple ist der Datenschutz sowohl für Nutzer_innen, als auch für Studierende, die bei Lehrveranstaltungen gefilmt werden und ohne ihr Zutun im Netz landen können, nicht gewährleistet. Universitäre Veranstaltungen verlieren so endgültig ihren Charakter als geschützter Raum, in dem Studierende ohne Angst vor Bloßstellungen Fragen stellen können. Zum anderen zwingt die Beschränkung auf einen einzelnen Anbieter Studierende, Apple-Software zu benutzen. Auf die Möglichkeit, vergangene Vorlesungen erneut sehen zu können, werden Studierende gerade vor Prüfungen nur ungern verzichten wollen. Die Monopolstellung von „iTunes U“ an der „F“U beschert Apple neue Kund_innen und ist ein Daten- und Finanzgeschenk an Apple. Entweder, die „F“U zahlt für „iTunes U“ mit Geld, oder sie zahlt mit den Daten ihrer 33.000 Studierenden. Die „F“U unterstützt damit ein Unternehmen, das sein Geld auch mit dem Sammeln und Verwerten personenbezogener Daten verdient. In der Vergangenheit hatte sich Apple etwa in den Datenschutzbestimmungen vorbehalten, die Positionsdaten von iPhone-Nutzer_innen an Dritte weiterzugeben. Anstatt sich zum Werbepartner eines milliardenschweren Konzerns zu machen, sollte die „F“U eine der freien und quelloffenen Alternativen für die Aufnahme und Verwaltung von Lehrveranstaltungen verwenden oder auf Angebote von Non-Profit-Organisationen zurückgreifen. Augenfällig sind die Widersprüche zwischen den öffentlichen Aussagen der „F“U und einem Schreiben des Kanzlers an die Fachbereiche, das dem AStA vorliegt. Darin werden Dozierende aufgefordert, keine „anderen externen Plattformen“ als „iTunes U“ „zur Verbreitung von aufgezeichneten Lehrveranstaltungen“ zu nutzen. In einer am 14.03.2013 veröffentlichten Pressemitteilung der „F“U heißt es hingegen: „Eine exklusive Nutzung der Plattform iTunes U (…) ist nicht vorgesehen. Die Plattform soll in Ergänzung zu den an der Freien Universität Berlin verwendeten E-Learning-Systemen und dem offiziellen Internetauftritt zum Einsatz kommen.“ Offenbar versucht die „F“U, die Universitätsangehörigen und die Öffentlichkeit zu täuschen und für dumm zu verkaufen. Der Vorgang wirft viele Fragen auf: Sind zwischen der „F“U und Apple Verträge geschlossen worden und was besagen diese? Entsteht für die Verwaltung der „F“U ein Mehraufwand, unter dem über kurz oder lang Betreuung und Lehre leiden? Hat die „F“U, nachdem der Vorgang an die Öffentlichkeit gelangte, Verträge gekündigt oder geändert, um der öffentlichen Empörung zuvorzukommen und dementieren zu können? Wurden dabei Vertragsstrafen fällig und somit öffentliche Gelder verspielt? „Insgesamt ist dieser Vorgang typisch für die abgehobene FU-Entscheidungselite um Kanzler Peter Lange und Präsident Peter-André Alt. Bevor die FU ihre Lehrveranstaltungen öffentlich im Netz verfügbar macht, sollte sie zunächst einmal dafür Sorge tragen, dass ihre Lehre es wert ist, öffentlich dargeboten zu werden“, findet Philipp Bahrt, Sozialreferent des AStA FU.

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