HomeEnglishKontaktLinksPinboard
Seit dem 22. Januar 1998 existiert eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin, nach der dem AStA und seinen Teilorganen allgemeinpolitische Äußerungen untersagt sind. Zugrunde liegt dem die Rechtsauffassung, daß sich streng zwischen hochschul- und allgemeinpolitischen Äußerungen unterscheiden ließe. Im weiteren seien dem AStA nur noch Äußerungen zu Themen erlaubt, die die Studierenden in besonderer Weise, d.h. mehr als andere betreffen. Demnach würden etwa Aussagen zur Wohnungspolitik des Berliner Senats künftig nicht mehr zum legalen Aufgabengebiet eines AStA zählen, wiewohl diese Politik die Situation der Studierenden ganz wesentlich berührt.
Ein erstes Ordnungsgeld wurde wegen der Ankündigung einer Veranstaltung zum Thema Asyl und Abschiebung – Rassistische Politik in dieser Gesellschaft verhängt. Es beläuft sich auf 5.000 DM. Die Durchführung der Veranstaltung wurde abgesagt, um ein noch wesentlich höheres Ordnungsgeld zu vermeiden. Für die Klage haftet die AStA-Vorsitzende mit ihrem Privatvermögen. Die Kläger aus den Reihen des christlich-demokratischen Studentenrings (RCDS) und des rechtsliberalen Demokratischen Forums (DEFO) haben deutlich gemacht, daß sie darauf achten werden, daß der AStA nicht für das eingerichtete Spendenkonto Werbung macht, mit dem das Ordnungsgeld bezahlt werden soll. Das Ziel ist es, die den AStA tragenden Personen auch persönlich in den Ruin zu treiben.
Hinter der juristischen Maske stecken unterschiedliche Konzepte davon, was künftig noch Aufgabe einer Universität sein darf. Es ist die Intention der Kläger und der hinter ihnen stehenden neoliberalen Interessen, die Hochschule von einer Einrichtung, in der noch über soziale Unterdrückung nachgedacht und gesellschaftliche Verhältnisse infragegestellt werden können, zu einem reinen Service-Betrieb umzugestalten, aus dem Wirtschaft und Politik ihre zukünftigen Führungskräfte rekrutieren. Dazu ist es notwendig, den Zusammenhang zwischen Hochschule und Gesellschaft auszublenden und Wissenschaftskritik, so wie sie sich seit den 70er Jahren an der Uni etablierte, aus dem Lehrbetrieb auszugrenzen. Dem dient die juristisch bornierte Konstruktion einer Differenz zwischen "allgemein-" und "hochschulpolitisch", die letztlich die Entscheidung über Grauzonen in die Hände einer konservativen Richterschaft legt. Diese schließlich braucht nur noch von den studentischen Putzlumpen der Reaktion – sprich dem RCDS – in Bewegung versetzt werden.
Doch die Unterscheidung ist künstlich. Denn die Hochschule ist ein Ort der gesellschaftlichen Konsensproduktion. Ein Ort, an dem die kulturelle Hegemonie der “herrschenden Klassen” verhandelt wird. Aber sie eröffnet auch die Möglichkeit zum Widerspruch, indem sie die kapitalistische Gesellschaft und ihre objektiven Denkformen zum Gegenstand macht. Dabei zeigt sich die Verwischung der Grenzen zwischen "hochschul-" und "allgemeinpolitischen" Fragen schon bei den einfachsten Dingen. So ist bereits die Rekrutierung derer, die hier studieren dürfen, durch ein feingliedriges System der Auslese geprägt. Wer aber entscheidet, ob es den "hochschulpolitischen" Raum sprengt, darauf hinzuweisen, daß durch Abschiebepolitik, Sexismus und die Produktion sozialer Ungleichheit der Kreis derjenigen erst festgelegt wird, der überhaupt an dieser Hochschule studieren kann?
Die politische Intention des RCDS zeigt sich in seinen Klagen recht deutlich. Diese richten sich auf der einen Seite gegen marxistische und feministische Wissenschaftskritik – so gegen die Ankündigung einer Veranstaltungsreihe des Kritischen Fachschaftsbundes zu Themen aus seinen Fachbereichen: Identität & Identitätspolitik sowie Staat & Herrschaft, außerdem seit neuestem gegen eine Veranstaltung des Frauenreferats zu Geschlecht als Struktur mit Prof. Ursula Beer. Auf der anderen Seite wird versucht, auch das Semesterinfo des Autonomen Schwulenreferats zu kriminalisieren. Betrachtet man die Begründung der Klage, wird ihr perfider Charakter besonders deutlich: Die RCDS-Studierenden fühlen sich durch das Schwule Semesterinfo in ihrem "Recht auf freie Meinungsäußerung" verletzt. Zugrunde liegt dem die Vorstellung, daß zu hochschulpolitischen Themen der Konsens der Studierenden größer sei als zu allgemeinpolitischen und deswegen politische Äußerungen, die die Studierendenschaft in Gestalt ihrer Organe (Vollversammlung, AStA, StuPa) tätigt, auf die engen Grenzen der ihre "Zwangsmitglieder" in besonderer Weise tangierenden Themen beschränkt bleiben müßten. Zum Thema "Homophobie", das das Autonome Schwulenreferat in seiner Politik adressiert, bestehe jedoch kein besonderer Konsens nach Ansicht des RCDS wohl auch keiner, der aus der aufklärerischen Rolle moderner Wissenschaft abzuleiten wäre. Ergo sei eine Berichterstattung des Schwulenreferats über homophobe Tendenzen in der Gesellschaft illegal.
Tasächlich ist Homophobie kein Problem, das speziell der Hochschule zugerechnet werden könnte. Homophobie ist eben ortlos: überall anzutreffen. Wenn Du während Deiner U-Bahnfahrt nach Dahlem die "Bingo"-B.Z. aufschlägst, und Dir starrt ein zwei Seiten großer Artikel entgegen, der gegen die Schwulenszene am Nollendorfplatz hetzt, betrifft Dich das als schwuler Student genauso wie wenn Du erfährst, daß Deine transsexuelle Dozentin aus ihrem Job gemobbt wurde. Und wo ist der Unterschied, wenn dieses Mobbing nicht in Dahlem, sondern in einer sachsen-anhaltinischen Gemeinde namens Quellendorf, nicht an einer Dozentin, sondern einer Bürgermeisterin exekutiert wird? Zum einen zu sprechen und zum anderen zu schweigen, ist zynisch und verdeckt den gesellschaftlichen Zusammenhang. Es reduziert "Diskriminierung" auf ein Hier und Jetzt, während die gesellschaftlichen Hintergründe: Homophobie und ihr sozialpolitischer Zusammenhang ausgeblendet werden.
Doch es geht dem RCDS nicht darum, seine Grundrechte zu verteidigen. Nachdem er seit drei Jahrzehnten von der mehrheitlich linken WählerInnenschaft auf die Oppositionsbank verdrängt wurde, will er nunmehr von dieser aus Zensur gegen die Politik der studentischen Mehrheit üben. Im Vordergrund steht dabei ein Frontalangriff auf die Rechte von MigrantInnen, Lesben und Schwulen. In seinem alternativen Haushaltsentwurf schlägt der RCDS vor, die Autonomen Lesben-, Schwulen- und Frauenreferate durch ein Frauen- und Familienreferat zu ersetzen, das nicht mehr von den ntsprechenden "autonomen" Vollversammlungen besetzt wird, sondern vom männlich dominierten Studierendenparlament. Außerdem signalisiert die Verbindung von Frau und Familie recht deutlich, daß für den RCDS Frauen nur als Anhängsel einer patriarchalen Institution existieren. Hingegen bekommen Frauen, die sich ihrer Unterordnung unter männliche Werte entziehen, deutlich zu hören, was man von ihnen hält: "Dafür bist Du wahrscheinlich nicht häßlich genug", meinte der vor Schönheit nur so strotzende RCDS-'Abgeordnete' Tobias Teuscher, als eine DEFO-Frau sich über den Termin der Frauenvollversammlung erkundigte.
Doch es geht noch weiter. In einem Flugblatt an der Humboldt-Universität wurde unter der Überschrift "Zecken rrraus!" die studentische Lesben- und Schwulengruppe mutvilla mit Ungeziefer verglichen, das – zumindest der Logik dieser Metapher folgend – aus der Studierendenschaft auszumerzen sei. Mit dem rollenden R erinnerte der verantwortlich zeichnende RCDS hierbei nicht nur an das Sprachgebaren des "Großen Diktators", sondern machte durch seine Wortwahl auch auf die Überschneidungen seines Gedankenguts mit neonazistischen Diskursen aufmerksam. So verwundert es nicht, daß der RCDS (unter Beteiligung von DEFO-Mitgliedern) auch an der FU den Lesben und Schwule mittels juristischer Klagen das Maul stopfen will; schließlich handelt es sich um eine studentische Organisation, deren Mutterpartei dies schon einmal gut zwanzig Jahre lang praktiziert hatte, bis ihre Vorherrschaft durch die Regierungsübernahme der sozialliberalen Koalition gebrochen wurde.
An dieser Stelle scheint es vielleicht einmal sinnvoll, auf die Geschichte der CDU zu verweisen, um Homophobie als zentralen Bestandteil christdemokratischer Politik zu kennzeichnen.
Nach dem Krieg behielt die Regierung Adenauers den § 175 gegen die Empfehlung der Alliierten in der von den Nazis verschärften Form bei. Die Nazi-Version des 175er besagte, daß schon "wollüstiges Betrachten" eines anderen Mannes oder Umarmungen und Zungenküsse Grund für eine Verhaftung sein konnten. Das CDU/CSU-Regime brachte es so während seiner Regierungszeit auf 50.000 Verurteilungen wegen § 175. Die Verhaftungrate überstieg die der Weimarer Republik um ein Vierfaches. Zur Begründung der Verfolgung von Homosexuellen wurde das "gesunde Volksempfinden" der Nazis in das "Sittengesetz" umgedeutet, das in der Morallehre der christlichen Kirchen seinen entsprechenden Ausdruck finde. Im praktischen Zusammenhang mit dieser Politik wurden Razzien in schwulen Kneipen durchgeführt. Homosexuelle Zeitschriften, die damals verschämte Titel wie Die Freunde / Monatsschrift für ideale Freundschaft trugen und dazu dienten, sich gegenseitig Mut zuzusprechen, wurden durch das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften kriminalisiert und schließlich verboten.
Die CDU-Regierung folgte damit einer Bevölkerungspolitik, die die "heiligen" Institutionen von Ehe und Familie, welche als "Keimzelle des Staates" aufgefaßt wurden, gegen das Aufkommen alternativer Lebensweisen verteidigen sollte. Für die in das moralisch-juristische System der Adenauer-Ära verstrickten "Freunde", wie sie sich damals selbst nannten, bedeutete das oft das Ende ihrer beruflichen Existenz. Für Studenten das Ende ihres Studiums, wenn sie nach ihrer Verurteilung wegen § 175 und ihrer anschließenden Haft nicht mehr von ihrer Universität immatrikuliert wurden. Viele wurden in den Selbstmord bzw. Doppelselbstmord getrieben. Vielleicht besonders tragisch der Fall eines 66jährigen Mannes, der Weihnachten 1953 dazu nutzte, sich in einer öffentlichen Bedürfnisanstalt zu erhängen. Auch eine Verhaftungs- und Prozeßwelle im Jahr 1950 in Frankfurt zeitigte erschütternde Folgen: "Ein Neunzehnjähriger springt vom Goetheturm, nachdem er eine gerichtliche Vorladung erhalten hat, ein anderer flieht nach Südamerika, ein weiterer in die Schweiz, ein Zahntechniker und sein Freund vergiften sich mit Leuchtgas" (E. Kraushaar: Unzucht vor Gericht). Um aufklärerischen Illusionen den Wind aus den Segeln zu nehmen: Auch heute liegt die Selbstmordquote von schwulen Jugendlichen etwa dreimal so hoch wie die von heterosexuellen.
Der Weg zu Freundschaft und Toleranz die letzte Ende der 50er Jahre noch nicht verbotene Schwulenzeitschrift schrieb im September 1953 über die CDU: "Uns kann nicht zugemutet werden, unseren Todfeinden unsere Stimme zu geben." Auch wir sind nicht bereit, den Parlamentariern des RCDS – unter denen sich bedauerlicherweisen auch versteckte Homosexuelle befinden – im StuPa Rechte zu gewähren, die auch nur ein Jota über das hinausgehen, was ihnen juristisch zusteht. Wir lehnen daher eine Wahl von Mitgliedern der Opposition in den Haushaltsausschuß strikt ab. Denn es ist offensichtlich, daß diese dort lediglich nach Material für weitere Klagen wegen Verletzung des angeblich nur "hochschulpolitischen" Mandats suchen. Insbesondere die Klage gegen das Schwule Semesterinfo machte uns noch einmal schockhaft deutlich, daß sich der RCDS auch weiterhin in die Tradition einer juristischen Verfolgung von Schwulen stellt.
Wie weit die Konstruktion eines auf Hochschulpolitik begrenzten Mandats der Studierendenschaft Gefahr läuft, gesellschaftspolitische Themen zu deligitimeren und vom Campus zu fegen, deren Präsenz an der Uni langwierig erkämpft wurde, macht indes die besonders dumme Nachfrage eines DEFO-Menschen deutlich: "Was haben denn Lesben mit Hochschule zu tun?" erkundigte er sich im StuPa über den Grund für die Förderung des Archivs Spinnboden e.V., das durch seine Arbeit wissenschaftliche Forschung zu lesbischen Themen ermöglicht und Diplomarbeiten dazu sammelt. "Was haben Lesben mit Hochschule zu tun?" Bornierter hätten die Rechten ihre Ignoranz gegenüber den gesellschaftspolitischen Aufgaben der Universität kaum zum Ausdruck bringen können. Für sie existieren Lesben und Schwule nur außerhalb der Hochschule. An der Uni haben sie dagegen nichts verloren.
Unabhängige Schwule Liste (USL)