Im Januar 2004 schlug die Sozialdemokratische Partei Deutschlands Elite-Universitäten vor, die dann aus Kritik an der Verwendung des Begriffes "Elite-Universitäten" schnell in "Spitzen-Universitäten" umbenannt wurden (Elitenförderung im Namen des SPD schmückt sich nicht). Die Bundesländer zeigten zuerst eine klare Ablehnung gegen einen "Elite-Wettbewerb". Nur Berlin bildete hier von Anfang an eine Ausnahme. Grund hierfür dürften nicht nur die knappsten Haushaltskassen des Bundesgebiets sein, sondern die "Vorabvergabe" des Spitzenplatzes an die Humboldt-Universität Berlin. An namhaften politischen Fürsprechern mangelte es nicht: der ehemalige Kanzler Schröder, der ehemalige Wirtschaftsminister Clement, der damalige Kulturstaatsminister Nida-Rümelin. Begründungen waren auch leicht gefunden: Die Berliner Universität sei weltweit bekannt, die "Marke Humboldt" stehe für die große wissenschaftliche Tradition deutscher Universitäten und internationaler Spitzenforschung, Berlin sei eine der angesagtesten Adressen in Europa. Peter Glotz, unter anderem ehemaliger Berliner Senator für Wissenschaft und Forschung, erweiterte die Forderung. Nicht einer, sondern den Berliner Universitäten, und nur denen, solle umfangreiche Förderung gewährt werden, forderte er in dem Artikel "Schröder muss ein Held sein": "Mit fünf mal 25 Millionen macht man die Heidelberger und Münchener Universität nicht zu Berkeley. Wäre es nicht klarer, hart zu bleiben und die 1,9 Milliarden – zum Beispiel über einen Hauptstadtvertrag – in die Berliner Universitäten zu stecken? Jetzt ist nicht Alternativradikalismus am Platz, sondern ganz normale Politik. Aber knallharte." In der Folgezeit überschlug sich die Politik sowie die Hochschul- und Forschungslandschaft. Das, was zu erst begrenzt, also elitisiert werden sollte, wurde schnell wieder entgrenzt. Die Humboldt-Universität sowie die Berliner Universitäten als Ganzes, mussten den erhofften "Spitzenplatz" in der politischen Diskussion erst einmal "vergessen". Die in Gang gesetzte Diskussion mündete in einem Beschluss der Bund-Länder-Kommission vom 29.03.2004, welcher die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschloss. Diese Gruppe sollte eine Vereinbarung vorlegen, die die Ausgestaltung eines Wettbewerbs der Hochschulen und die Grundzüge der Finanzierung dieses Wettbewerbs um "Spitzen-Universitäten" konkretisieren sollte.
Die Entscheidung zur Durchführung dieser Exzellenzinitiative war eine richtungsweisende Entscheidung. Im Abwägungsprozess zwischen einem mehr oder minder egalitären Universitätssystem und einer zukünftigen Universitätslandschaft, welche durch Eliteuniversitäten zur internationalen Spitzenforschung (in denen Forschung und Lehre getrennt werden) und Provinz-Universitäten zur massenhaften Berufsausbildung im Kurzzeitstudium ohne wissenschaftlichen Ausbildung gekennzeichnet sein wird, ist somit die Entscheidung gefallen. Anstelle einer allgemeinen Steigerung der Bildungs- und Forschungsfinanzierung, die eine allgemeine, seit den 1970er Jahren fehlende Ausfinanzierung des jetzigen Hochschulsystems als ersten Schritt beinhalten müsste und somit die Stärkung eines breit gefächerten, international anerkannten Universitätssystems bedeuten würde, wird der deutsche Hochschulbereich zweigeteilt und in seiner internationalen Anerkennung in Frage gestellt. Und das, obwohl die Exzellenzinitiative nichts daran ändern wird, dass im internationalen Konkurrenzkampf, besonders mit den als Vorbilder immer wieder erwähnten amerikanischen Eliteuniversitäten Harvard, Stanford, Yale oder Princeton, auch die neuen deutschen Eliteuniversitäten finanziell völlig unterlegen sind.
"Im Zuge der Exzellenzinitiative wird das Matthäus-Prinzip künftig so stark in der Wissenschaft durchschlagen wie noch niemals zuvor. Wer hat, dem wird gegeben. So lautet die Logik des gesamten Wettbewerbs."
Dies liegt jedoch nicht nur an der finanziellen Förderung aus der Exzellenzinitiative, sondern auch aus dem schon jetzt konzentrierten Forschungsförderungsaufkommen. 2006 erhielten 20 Universitäten mehr als 50% der gesamten DFG-Gelder zur Förderung von Universitäten.
Zwar werden durch die Exzellenzinitiative 37 Universitäten gefördert, doch allein auf die neun "Eliteuniversitäten" entfallen 58% der Fördermittel.
Insgesamt verstärkt die Exzellenzinitiative also die Konzentration der Forschungsförderung und bereitet damit den Boden für eine "Zweiklassenuniversitätsgesellschaft":
"Die von Winnacker [damaliger Präsident der DFG; Anm. des Autors] angesprochenen knapp 20 Universitäten werden im Rahmen der Initiative nicht nur fast die Hälfte, sondern vermutlich über 90 Prozent der zu vergebenden Mittel auf sich vereinigen. Zudem, und das ist der wichtigere Punkt, wird der Exzellenzwettbewerb die Rangfolge verewigen. Er schafft erst jene grundlegenden Unterschiede, die zu messen er vorgibt."
Diese sich entfaltende Zweiklassengesellschaft, die der Dichotomie von Elite und Masse entspricht, soll demnach die internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern. Des Weiteren drückt die Vergabe des Titels "Elite-Universität", ein Begriff, der nicht mehr aus der öffentlichen Diskussion und dem alltäglichen Sprachgebrauch weichen wird, den zweitklassigen Hochschulen den Stempel der Inferiorität auf. Das heißt, nicht nur die deutschen Universitäten sind international nicht wettbewerbsfähig, sondern in dieser Wettbewerbsunfähigkeit gibt es noch, und dies betrifft die große Mehrzahl von knapp 340 Universitäten, eine "Steigerungen" nach unten.
Eine weitere Kritik an diesem Wettbewerb ist die Bevorteilung der Naturwissenschaften bzw. die sich daraus ergebende Benachteiligung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Eine Voraussetzung der Förderung ist die "wirtschaftliche Relevanz". Dieses Kriterium benachteiligt eindeutig die Geistes- und Naturwissenschaften, da deren Ergebnisse sich nicht so gut vermarkten lassen.
Die Entstehung des Namens "Exzellenzinitiative" erinnert dabei an das Sprichwort "vom Regen in die Traufe". Statt der direkten Benennung eines Elitewettbewerbes wurde der Begriff Exzellenz auserkoren. Die etymologischen Wurzeln des lateinischen Begriffes "excellentia" stehen sowohl für herausragende Leistung bzw. Qualität, als auch für eine herausgehobene höhere Stellung. Schon die Verwendung des Begriffes zeigt jedoch die Nähe zum Elitebegriff auf. Damit gehen Defizite bei der Chancengerechtigkeit einher, denn eine Elite braucht immer auch die Masse um elitär zu sein. Wer zur Gruppe der Elite gehört, entscheidet dabei nicht überwiegend die Erbringung besonderer, außergewöhnlicher Leistungen, also die so genannte Leistungsgerechtigkeit, "sondern in hohem Maße [...] Herkunft und die damit verknüpfte Einbindung in Macht- und Herrschaftsstrukturen."
Die Konsequenz, dass Universitäten nicht mehr als prinzipiell gleichrangig angesehen werden, wird weitere Auswirkungen haben: einen höheren Andrang an "Eliteuniversitäten", höhere (rechtswidrige) NCs, "härtere" Auswahlverfahren, noch größere selektive Übergänge vom Bachelor zum Master.
Ein Beispiel für die Selektivität von Elite-Universitäten bieten die USA. Dort wird in den Hochschulrankings die Ablehnungsquote geeigneter BewerberInnen (ermittelt durch den landesweiten Eignungstest SAT) als Kriterium miteinbezogen. Dies hat sich dieser Tage auch nach Berlin herumgesprochen, wie schon in der letzten Immatrikulationsrede des Präsidenten der FU Berlin zu vernehmen war, der sich ebenfalls damit rühmte und gleichzeitig, die glücklich elitär auserkorenen ErstsemesterInnen damit begrüßte. Ein tieferer Blick in die Selektivität US-amerikanischer Eliteunis, welche allen Ernstes als Vorbilder immer wieder genannt werden, zeigt erhebliche Defizite der Chancengerechtigkeit auf. "Auf die teuren Privatuniversitäten schaffen es gerade einmal drei Prozent [der unteren Hälfte der Bevölkerung, Anm. des Autors] von ihnen. Vom Nachwuchs aus reichen Familien geht dagegen jeder fünfte dorthin." Dies führt zu folgendem Ergebnis: "Die oberen zwei Prozent der Bevölkerung stellen damit genau so viele Studierende wie die unteren vier Fünftel." Die Verweise auf das ausgebaute Stipendiensystem der USA, die einerseits in Deutschland die demokratische Beschaffenheit elitärer Universitäten und andererseits die generelle Einführung von Studiengebühren begleiten soll, sind fehlerhaft. Hartmann belegt, dass es für die zu prüfenden StipendienanwärterInnen entscheidend ist, ob es Übereinstimmungen mit den Einstellungen und Werten, den Verhaltens- und Denkweisen der Bewertenden gibt. Es entscheidet letztendlich die soziale Ähnlichkeit: "Klassenzugehörigkeit wirkt im Bewerbungsprozess nicht nur indirekt, sondern auch ganz unmittelbar."
Neben den zu erwartenden negativen Veränderungen in den Zulassungsverfahren und -bedingungen ist eine weitere Befürchtung die Einführung von Studiengebühren bzw. stärker ausdifferenzierten Studienbeiträgen an "Elite-Universitäten". Dies liegt schon in der Logik der elitären Sache. Ein Abschluss an einer Eliteuniversität rentiert sich in mehrerer Hinsicht für die Studierenden: a) Es hebt das eigene Renommee, b) steigert die Chancen einer erfolgreichen Bewerbung, c) ermöglicht den schnelleren Einstieg in elitäre Kreise und d) sorgt für eine höhere Entlohnung. An Stelle der geforderten Kompetenzen und der gewünschten Herausbildung kritischer Urteilskraft werden dann die mit dem elitären Status vorgegebenen und monetär erkauften Zukunftschancen den Ausschlag für die Studienort- und Studienfachwahl geben. Damit kommen wir zu dem schon genannten, immer entscheidender werdenden Unterschied zwischen "de jure" und "de facto Bürgern". Hartmanns Verwendung des Begriffs des Matthäus-Prinzips in Bezug auf die Exzellenzinitiative (wer hat, dem wird gegeben), findet auch hier seine direkte Anwendung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Exzellenzinitiative eine weitere Verknappung im Bildungssystem bedeutet: Aus dem unterfinanzierten öffentlichen Gut Bildung (inklusive einer Ausbildung mit forschungsorientierten Inhalten) soll ein künstlich verknapptes privates Gut werden. Diese Verknappung dient dabei nur der Verfestigung der kapitalistischen, neoliberalen Ideologie: "Eliteuniversitäten haben eben vor allem eine gesellschaftliche Funktion. Sie sorgen für die Stabilisierung der gegebenen gesellschaftlichen Machtverhältnisse und damit auch der Strukturen sozialer Ungleichheit."
Die Defizite der Exzellenzinitiative im Sinne demokratischer Teilhabe wurden ausgeführt. Die Problematik der Entdemokratisierung inneruniversitärer Strukturen soll nun am Beispiel der Freien Universität verdeutlicht werden.
Im Beschlussprotokoll der 643. Sitzung des Akademischen Senats (AS) am 30.05.2007 wird der Mangel an Verständnis in Bezug auf eine demokratisch verfasste Universität, in Form eines Gemeinwesens, deutlich. Der Vorsitzende des Kuratoriums, Prof. Erichsen, beantwortete Fragen zur Veränderung der Gremienstruktur der FU Berlin hinsichtlich der 3. Förderichtlinie, dem Zukunftskonzept "Internationale Netzwerkuniversität, dahin gehend, dass dieses Konzept auf Grundlage der Teilgrundordnung erarbeitet wurde und es keine Veränderung in den Zuständigkeiten der Gremien der FU Berlin geben werde" . Der Kern des Konzeptes "Internationale Netzwerkuniversität" ist die "integrative Doppelstruktur", da nur interdisziplinäre Forschung exzellentes und internationales Niveau garantieren könne.
Damit verfolgt die Freie Universität Berlin das Ziel, "eines mit der Fachbereichsstruktur der Universität integrierten Netzwerkkonzepts zur Generierung von internationaler Exzellenz in Forschung und Nachwuchsausbildung, um in fünf Jahren den Aufstieg in die Gruppe der internationalen Spitzenuniversitäten zu schaffen."
Strukturell bedeutet diese Doppelstruktur den Aufbau neuer "universitärer" Strukturen in erheblichem Maße. Gleichzeitig verliert die akademische Selbstverwaltung weitestgehend ihren Sinn, die generelle Einheit von Forschung und Lehre wird aufgekündigt. In dieser Internationalen Netzwerkuniversität werden neben den Fachbereichen, welche für alle akademischen Angelegenheiten, das heißt Lehre und studentische Angelegenheiten sowie die disziplinäre Forschung zuständig sind , drei neue strategische Zentren eingerichtet: a) das "Center for Cluster Development" (CCD), b) das "Center for Graduate Studies (Dahlem Research School, DRS) und c) das "Center for international Exchange" (CIE). Diese Zentren "sollen als intermediäre Instanzen zwischen Hochschulleitung und interdisziplinären Clusters, Graduiertenschulen und internationalen Zweigstellen", den "Wechsel von einer klassischen Universitätsstruktur zum strategiebasierten modernen Management" steuern.
Das CCD bildet dabei den "Knotenpunkt des Projektes". Es soll das Clusterkonzept der Freien Universität verstetigen und Forschungsnetzwerke aufbauen und betreuen ("Kalibrierung, Implementierung, Evaluierung und Revision von Exzellenzclustern und anderen Forschungsverbünden" ). Des Weiteren sollen WissenschaftlerInnen mit Hilfe des CCD Forschungsfelder erkennen, "auf ihre Bearbeitbarkeit durch Wissenschaftler(innen) der Universität analysieren, sowie geeignete Partner für zukunftsträchtige Kooperationen zusammenführen."
Die DRS ist dabei zuständig für die Entwicklung von Ausbildungsnetzwerken: "exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs auswählen, ausbilden und allozieren." Die Auswahl finde dabei in international offenen, "transparenten Verfahren" durch eine Auswahlkommission statt. Die Kriterien und Regeln des Auswahlverfahrens seien vorher bekannt zu geben. WissenschaftlerInnen aus den PhD-Studiengängen würden über eventuelle Vergaben von Stipendien eine strikt wissenschaftsorientierte Entscheidungen treffen.
Das CIE ist verantwortlich für die schon vorhandenen sowie weiter auszubauenden internationalen Netzwerke. Das heißt, das CIE organisiert die Internationalisierung der FU analog zu den beiden genannten Zentren CCD und DRS. Dabei wird es als "Schnittpunkt" im Zukunftskonzept der FU verstanden. Anregung und Betreuung von Auslandsaktivitäten der WissenschaftlerInnen dieser Universität in Verbindung mit Vergabe von Auslandsstipendien, "Akquisition und Allokation" wissenschaftlichen Personals und Studierender, "Identifikation international attraktiver Forschungs- und Lehrgebiete" würden wichtige Aufgaben des CIE. Die Betreuung und Errichtung neuer "Repräsentanzen" der FU ist jedoch als seine Hauptaufgabe zu verstehen. Neben den schon aktuell eingerichteten "Repräsentanzen" in New York (Verbindungsbüro German University Alliance gemeinsam mit der LMU), Beijing, New Dehli und Moskau sind weitere Repräsentanzen in Sao Paulo und Abu Dhabi bzw. Dubai geplant. Diese Entscheidungen werden letztendlich durch das Präsidium mit Beratung durch den Internationalen Beirat getroffen.
Neben diesen Neugründungen sind noch der Internationale Beirat und der Exzellenzrat zu nennen. Der Internationale Beirat soll das Präsidium in Fragen des Universitätsmanagements beraten und wird durch den Präsidenten berufen. Außeruniversitär ist der Internationale Beirat eher als eine Schaffung weiterer externer "Netzwerke" zu verstehen, die damit einhergehend das mittlerweile markengesicherte Label der FU präsentieren, bewerben und vermarkten sollen. In konzeptionellen Fragen bezüglich Forschungsverbünden und PhD-Studiengängen soll der Exzellenzrat tätig werden. "Der Exzellenzrat ist das intellektuelle Herzstück des Reformprozesses. Seine Berufung erfolgt auf Grundlage von Vorschlägen aus dem Präsidium durch den Präsidenten, der auch den Vorsitz innehat." Er besteht aus 25 Mitgliedern der FU, welche für zwei Jahre "berufen" werden. Eine strikte Bindewirkung des Präsidiums an die Empfehlungen des Exzellenzrates ist nicht zu erkennen.
Die Beschreibung der zukünftigen inneruniversitären Organisierung von Forschung findet sich auf der Homepage der FU: "Die Steuerung des Zukunftsprojektes geht von der Initiative und Expertise der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus. [...] Diese strikte Bottom-up-Orientierung ist die Voraussetzung für erfolgreiche Forschung. Die Projektsteuerung obliegt einer Stabsgruppe des Präsidenten der Freien Universität. [...] Die gesetzlichen Zuständigkeiten der Organe der Freien Universität – Kuratorium, Akademischer Senat und Präsidium - bleiben unberührt." Das "strikte Bottum-up" verwandelt sich so in ein diamentral entgegenstehendes "Top-down-Verfahren". Unter anderem schon eingegrenzt durch die fachwissenschaftliche Expertise des Präsidiums, welches vorsorglich drei "Focus Areas" gegründet hat, die sich zur Einrichtung von Clusters oder DFG-Forschungszentren eignen (und denen noch weitere Focus Areas folgen sollen): Biowissenschaften, Humanities und Area Studies. Darüber hinaus sollen die Focus Areas in Richtung Dahlem Research School Empfehlungen zur Etablierung von PhD-Studiengängen geben, denn "es soll keine Cluster geben, die sich nicht in Form von Nachwuchsausbildung in der DRS auswirken."
Nach den strukturellen Veränderungen wendet sich die vorliegende Untersuchung nun den inhaltlichen Veränderungen zu, den so genannten Leitbegriffen, die das Selbstverständnis der FU widerspiegeln. Die Umwendung des Begriffes "Netzwerk" ist dabei nicht die einzige Wortsinnentleerung. Eine Kritik der Verwendung der sinnentleerten Begriffe Freiheit, Gerechtigkeit und Wahrheit im Zukunftskonzept folgt. Dabei sind diese traditionellen Leitbegriffe der FU mittlerweile in Form einer Jahresmitgliedschaft nicht nur käuflich erwerbbar , sondern werden um die primär ökonomischen, ganz im Interesse des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Berlin bzw. Deutschland, "Leitbegriffe" Internationalität, Kooperation und Unternehmerische Orientierung erweitert.
"Freiheit und Exzellenz bedingen einander, und die Freie Universität ist deshalb von jeher ein Ort herausragender Wissenschaft. Ihre Exzellenz macht sie zum Garanten für akademische Freiheit". Der tautologische Charakter dieser Aussage definiert dabei den leeren Gehalt der "universitären Wissenschaftsfreiheit" an dieser Internationalen Netzwerkuniversität. In der Berufungssache Scharenberg am nun "exzellenten" John F. Kennedy- Institut kam dies zum Ausdruck: Vermeintliche Gründe des Präsidenten, dem der Bewerber (im Gegensatz zum Ergebnis der Berufungskommission des Fachbereichs) ganz offensichtlich nicht exzellent genug war, verhinderten den Abschluss des Berufungsverfahrens. Scharenberg sei offiziell zu alt, mit einer zu geringen Schreibproduktivität versehen sowie mit fehlerhaften Netzwerkverbindungen. Zur "Freiheit" musste also präsidial verholfen werden.
Nicht nur bei akademischen Entscheidungen sondern auch beim Geschichtsbild der Freien Universität fehlt dem Präsidium ein freiheitliches Verständnis: "Unter 'Freiheitsgeschichte' wird [im Antrag Internationale Netzwerkuniversität, Anm. des Autors] also im Wesentlichen mitgeteilt, dass die FU eine viel freiheitlichere Tradition habe als die Humboldt-Universität, mit der sie ja derzeit um den Titel 'Elite-Universität' konkurriert." Dass Studierende die maßgebenden Anstrengungen zur Universitätsgründung unternahmen, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Tatsache, dass seit 1948 gewählte VertreterInnen der Studierenden in allen Gremien der FU saßen, auf die führende Rolle der Studierenden der FU in der Studentenbewegung der 60er Jahre oder die Einführung der Drittelparität am Otto-Suhr-Institut 1972. Der Freiheitsbegriff war dabei keine präsidiale Phrase, sondern ein umkämpfter und mit Leben gefüllter Begriff.
Der nächste Leitbegriff, die Gerechtigkeit, wird nun über die PhD-Stipendien hergestellt, ganz abgesehen davon, dass Entscheidungen über die Vergabe von Stipendien rein wissenschaftsorientiert gebunden sein sollen. Dass aber Bildungsgerechtigkeit an dieser Exzellenzuniversität durch zu erwartende höhere NCs, eine schon vorher verringerte Anzahl von ausfinanzierten Studienplätzen, durch Auswahlverfahren und eine weitere Selektionsstufe (Übergang BA/MA) in Frage gestellt wird, scheint nicht von großem Interesse zu sein. Des Weiteren ist gerade die Dissertation und das Erlangen des Doktorentitels ein stark an soziale Herkunft gebundenes Bildungsprivileg.
Dass an einer exzellenten Universität zukünftig die Form den Inhalt bestimmen wird, belegt die Zuordnung des Leitbegriffes Wahrheit zum Forschen in Clustern, welches im Globalisierungsprozess die Wahrheitsgarantie sicherstellen soll. Im internationalen Konkurrenzkampf muss "Wahrheitsfindung heute auch vor dem Hintergrund der hohen Kosten für Forschung und Nachwuchsausbildung profilorientiert und kooperativ vollzogen werden" . Nicht das Streben nach Wahrheit steht im Mittelpunkt, sondern die ökonomische Organisation einer angeblich vorhandenen Wahrheitsgarantie. Das Streben nach Wahrheit jedoch generiert den spezifischen Gebrauchswert der Wissenschaft "und verleiht ihren Produkten eine besondere Würde und Autorität." Das Verständnis der Wahrheitssuche des FU-Zukunftskonzepts korrespondiert dabei mit einem der neuen Leitbegriffe: der unternehmerischen Orientierung - ein im Unternehmen Universität angelegter Widerspruch. Die Problematik, " dass die Produkte der Universität ihren Marktwert gefährden, wenn die Uni zu einem Waren produzierenden Unternehmen wie alle anderen wird und dabei ihren Anspruch unabhängiger, ja zweckfreier Wahrheitssuche aufgibt, spiegelt sich in spezifischer Weise auch im FU Zukunftskonzept 2007 wider" , besonders im Titel "Unternehmerischste Universität". Ein angesehener Politologe, Elmar Altvater, zweifelt diese Titelvergabe aus "irgendeinem Wettbewerb von irgendeiner Wirtschaftsvereinigung" an. Folgerichtig sollte der Präsident eher CEO (Chief Executive Officer) heißen, das Präsidium Management, die ProfessorInnen sollten Teil des Profit Centers sein und "dementsprechend auch danach beurteilt werden, was sie an Profit zu dem Gesamtunternehmen FU beitragen." Dass eine unternehmerische Orientierung die Ökonomisierung und Entdemokratisierung des Gemeinwesens Universität bedeutet, wird nicht verleugnet. Diese Prozesse kulminieren in der Exzellenzinitiative: "Die gesamtstrategische Steuerung muss in die Hände der Hochschulleitungen, also der Dekanate und Präsidien, gebracht werden. Denn die Gesamtlinie einer Uni kann nicht von einer Berufungskommission überblickt werden. Kein Mensch käme auf die Idee, die Bereichsleiter bei Mercedes durch den Wirtschaftsminister oder die Belegschaft auswählen zu lassen. Oder nehmen wir den Exzellenzwettbewerb. Der wird zu einer einzigartigen Verschiebung von Schwerpunkten in den Universitäten führen. Deshalb haben DFG und Wissenschaftsrat den Hochschulleitungen als Antragstellern eine besondere Rolle zugewiesen."
Abschließend soll die Entdemokratisierung im Kern der Entscheidungsfindung zur Zustimmung zum Konzept "Internationale Netzwerkuniversität" aufgezeigt werden. Diese Zustimmung obliegt formal lediglich dem Hochschulrat der FU, dem Kuratorium. Die Ausarbeitung hingegen oblag nur einer Stabsgruppe des Präsidiums sowie externen Gutachtern. Normativ muss hier aber nach der sonst so schwer gewichteten Professorenmehrheit bei Fragen der Forschung gefragt werden. Ein Konzept, welches bis heute öffentlich nicht zugänglich ist, welches die "Forschungslandschaft", den strukturellen Aufbau sowie das Verständnis der Universität fremdbestimmt völlig verändert, welches im Akademischen Senat nur einer formellen Zustimmung unterliegt und zu keinem Zeitpunkt inneruniversitär, somit auch in keinem studentischen und professoralen Meinungs- und Diskussionsprozess mitentwickelt wurde, muss unter demokratischen Gesichtspunkten abgelehnt werden.
Bei ausbleibender Förderung in einem nächsten Exzellenzwettbewerb wird die Auslauf- oder Anschlussfinanzierung durch das Land geleistet werden müssen, was besonders bei der Berliner Haushaltslage Einsparungen in anderen wissenschaftlichen Bereichen, vorrangig in den Berliner Hochschulen (besonders in ökonomisch nicht erfolgreichen Instituten bzw. Fachbereichen) bedeuten wird. Erklärungen zwischen dem Senat und den Berliner Universitäten über die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte sind nicht öffentlich.
Im (ebenfalls nicht öffentlichen) Antrag der FU wird jedoch auf ein Gespräch zwischen der FU und Klaus Wowereit, Jürgen Zöllner und Hans-Gerhard Husung verwiesen. Demnach "wurde festgestellt, dass die 25%ige Mischfinanzierung des Projektes seitens des Landes gesichert ist [...], dass keine gesetzliche Veränderungen geplant sind, die die Umsetzung des Zukunftskonzeptes unmöglich machen könnten, dass in Berufungsverfahren von Professuren, die im Rahmen des Exzellenzwettbewerbes zugewiesen werden, den Vorschlägen der Universität gefolgt wird, um die Funktion der Berufenden im Rahmen der beantragten Fördermaßnahmen sicherzustellen, dass bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes die Verlagerung des Berufungsrechts an die Universitäten ernsthaft in Erwägung gezogen werde; dass für wettbewerbsspezifische Dienstaufgaben des zu berufenden Personals Sonderregelungen im Rahmen der Lehrverpflichtungsverordnung möglich gemacht werden".Weitere Anpassungen an die Exzellenzinitiative, den "Erfordernissen[n] des Wettbewerbs" sind laut diesem Antrag zu erwarten.