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Seit Februar diesen Jahres ist der Allgemeine Studierendenausschuss der FU (AStA) wieder unter juristischem Beschuss durch einen immatrikulierten Jura-Studenten namens Ulrich Wilhelm Schulte. Nach dessen Ansicht nimmt die Studierendenvertretung der FU ein politisches Mandat für sich in Anspruch, welches ihr nicht zustünde. Der "StreiT", eine kritische Studierendenzeitung am Fachbereich Jura, sprach darüber mit Simon Brandmair, Öffentlichkeitsreferent des AStA FU:

StreiT: Simon, der AStA wurde in diesem Jahr erneut durch einen Studenten des Fachbereiches Rechtswissenschaften verklagt, weil er angeblich ein so genanntes Politisches Mandat (PM) für sich in Anspruch genommen haben soll. Was ist genau passiert?

Simon: Es handelt sich dabei um ein nahezu ritualhaftes Verhalten, welches sich seit den 60er Jahren in bestimmten politischen Kreisen entwickelte. Die demokratisch gewählten ASten wurden zunehmend von linken Kräften dominiert, was wiederum den konservativen Studierenden, denen nach und nach die Hegemonie in den Studierendenschaften entglitt, ganz und gar nicht passte. Die Studierendenvertretungen äußerten sich, wie vorher auch, zu politischen Themen, nur eben nicht mehr "auf Linie" deutscher politischer Eliten, sondern zunehmend kritisch: Themen wie Krieg, NS-Aufarbeitung, Rassismus oder staatliche Repression waren Gegenstand der Auseinandersetzung. Das schmeckte einigen Studierenden, wie auch Teilen der akademischen Eliten überhaupt nicht. Und so wurde darüber nachgedacht, diesen Umtrieben ein Ende zu bereiten. So entstand die juristische Konstruktion des Politschen Mandats, welches den Studierendenvertretungen aber nicht zustehen soll. Die Gerichte billigen lediglich ein hochschulpolitisches Mandat, also die politischen Stellungnahmen der Studierendenschaft zu Themen, die einen hochschulpolitischen Bezug haben.

Der AStA der FU wurde Ende der 90er verklagt, diese konstruierte Grenze überschritten zu haben, als er sich u.a. mit staatlichem Rassismus bzw. der diskriminierenden Asylgesetzgebung auseinandersetzte. Damals verlor der AStA den Rechtsstreit gegen Studierende des Fachbereiches Jura, alles Mitglieder von RCDS und DEFO [1]. Immerhin gestand ihm jedoch der Verfassungsgerichtshof Berlin Wissenschaftsfreiheit zu, so dass eine Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen, die einen Wissenschaftsbezug haben, durchaus möglich ist.

Nun versucht ein politischer Einzelgänger namens Ulrich Schulte, offenbar mit Unterstützung durch den schon aus dem letzten Prozess bekannten DEFO-Altkader Andreas Schulz erneut nachzuweisen, dass der AStA ein "Politisches Mandat" in Anspruch genommen hätte.

StreiT: Bitte schildere zunächst kurz, wie das formaljuristisch abläuft.

Simon: In der Regel schickt der/die immatrikulierte KlägerIn eine Unterlassungserklärung, die der jeweilige AStA unterschreiben sollen. Darin steht, dass wir uns verpflichten sollen, von jenem Zeitpunkt an keine allgemeinpolitischen Äußerungen mehr zu tätigen oder allgemeinpolitische Projekte finanziell zu unterstützen. Wird diese unterzeichnet, kann der/die KlägerIn bei vermeintlichem Verstoß dagegen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € gegen den AStA beim Verwaltungsgericht (VG) beantragen. Verweigert die Studierendenvertretung die Unterschrift, klagt der Studierende in der Regel in einem Eilverfahren vor dem VG, um festzustellen, ob die Betätigungen des AStAs allgemeinpolitisch sind, um dann wiederum bei eventueller Bestätigung dieser Ansicht weitere solcher Aktivitäten per Ordnungsgeld zu bannen. Das Hauptsacheverfahren, also die genaue Prüfung, ob die Aktivitäten wirklich allgemeinpolitisch waren, erfolgt meist erst wegen der Überlastung der Gerichte ca. 2 Jahre später. Da der Student aber dann nicht mehr immatrikuliert sein könnte, und somit nicht mehr von den Aktivitäten des AStAs "betroffen" wäre, strengt er eben dieses Eilverfahren an, um zu seinem Recht zu kommen. Oder er studiert eben entsprechend länger. Ein Kläger gegen den AStA der Uni Münster war im 49. Semester. Im Hauptsacheverfahren wurde ihm nachgewiesen, dass er nur wegen der Klagemöglichkeiten immatrikuliert war und somit rechtsmissbräuchlich handelte. Diese Tendenz kann man auch an der FU beobachten.

Zurück zum aktuellen Verfahren. Im Februar erreichte uns ein Fax von Schulte, dessen Anwalt wie zufällig auch so heißt, in dem wir aufgeordert wurden, eine solche Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dies haben wir abgelehnt, weil wir keinen Grund sahen: wir haben uns nicht allgemeinpolitisch geäußert o.ä. Später flatterte die Klage ins AStA-Haus. In der ersten Instanz haben wir verloren [2]. Die Begründungen des Gerichts sind echt ein Witz. Hast Du schon mal erlebt, dass Du in einem Land, in dem Vereinsfreiheit besteht, per Gerichtsurteil Mitglied eines Vereins werden kannst?

StreiT: Nein.

Simon: Ich auch nicht, aber das VG Berlin hat uns einfach konstatiert, dass wir Mitglied in einem studentischen Dachverband wären, was aber nie der Fall war. Aber dazu später mehr. Wir haben natürlich Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt. Nun heißt es wieder: Abwarten! Das Hauptsacheverfahren wird, wie gesagt, erst in zwei Jahren beginnen.

StreiT: Was trägt Schulte vor?

Simon: (lacht) Was Schulte vorträgt, ist eigentlich nicht mal das Papier wert, auf welchem es gedruckt wurde! Wir waren ein ganz lieber AStA in der letzten Zeit. Selbst der RCDS scheint unsere hochschulpolitische Arbeit, auch wenn er sie kritisiert, für durchaus gesetzeskonform gehalten. Klar, unsere Hochschulpolitik hatte immer einen emanzipatorischen Anspruch und war daher auch, ich sage mal, aufmuckend. Unser Einsatz gegen Studiengebühren und die Zwangsexmatrikulation von "Langzeitstudierenden", für ein gerechtes Semesterticket, im Allgemeinen für die Möglichkeiten eines kritischen und emanzipatorischen Studiums ist sicherlich so manchem unbequem, aber eben im Rahmen eines hochschulpolitischen Mandats.

Schulte macht sich, mal ganz lax gesagt, zum Hanswurst. Er trägt u. a. als Verletzung des hochschulpolitischen Mandats folgende Sachverhalte vor: die Dokumentation studentischer Proteste auf unserer Homepage, die Mitgliedschaft in einem studentischen Dachverband – in welchem wir eben nie Mitglied waren, die Unterstützung des kritischen JurastudentInnen-Netzwerks BAKJ [3] bei ihrem Anliegen, eine Broschüre zur Juristenausbildung zu erstellen und die Finanzierung einer regelmäßigen Beratung für ausländische Studierende, welche diese bei rassistischen Vorfällen unterstützt. Hinzu kommen noch ältere politische Aktivitäten des AStA, welche weit vor der letzten Klage lagen und daher irrelevant sind. Offenbar hat Schulte bei der Suchmaschine www.google.de einmal "AStA FU" eingegeben und alle Ergebnisse zu verwerten versucht. Jedenfalls sind die vorgetragenen Sachverhalte so hochschulpolitisch, wie die Bratwurst deutsch ist.

Die Argumentation übrigens bzw. die Konstruktion, warum wir und andere ASten sich nicht politisch äußern sollen, geht darauf zurück, dass für die Studierenden eine Zwangsmitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft besteht und die gewählten Vertreter sich aufgrund dieses Zwangscharakters nur ganz eng mit ihrem Metier auseinandersetzen sollen, also den Themen, die direkt die Hochschule betreffen. Ansonsten, meinen die Kläger, wäre ihre negative Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG verletzt. Darum geht es aber, wie anfangs angedeutet, gar nicht. Das ist nur der juristische Deckmantel.

StreiT: Aus Deinen Äußerungen geht hervor, dass ihr, trotz eures gesetzestreuen Verhaltens, die, wie du sagst, "Konstruktion des Politischen Mandates" ablehnt?

Simon: Klar, aus folgenden Gründen: Erstens unterstellt die Trennung zwischen hochschulpolitischer und allgemeinpolitischer Tätigkeit, dass es auch eine Trennung von Hochschule und Gesellschaft gibt. Räumlich gesehen stimmt dies sogar. Der Grund liegt in der Ökonomie. Ihren Zwecken ist die Uni untergeordnet. An ihnen wird geforscht, entwickelt, erfunden etc., und es werden qualifizierte Arbeitskraft ausgebildet. Was davon für die ökonomischen Protagonisten von Interesse ist, wird erworben, egal ob Erfindung oder Arbeitskraft. Der Rest ist für die Sozialstatistik oder den Papierkorb. Die an den Unis gewährleistete und von den Unternehmen abgekoppelte, unter dem Dach des Staates existierende Wissenschaftsfreiheit ist durchaus von Interesse. So brauchen die Unternehmer kein Geld in die Bildung und in die Forschung zu investieren. Die ökonomischen Vertreter können sich einfach die Rosinen herauspicken. Trotzdem existiert eine Trennung von Wissenschaft und Gesellschaft de facto nicht.

Wie schon erwähnt, stehen die Rosinen der Wissenschaft dem Nationalstandort voll zur Verfügung. Entwickelte Biosubstanzen für Bio-Waffen, Gentechnik für die Medizin, neue Wirtschaftstheorien für die rationalere Führung eines Unternehmens usw. Nicht zu vergessen das ideologische Rüstzeug der bürgerlichen Gesellschaft, das von den Geisteswissenschaften zur Verfügung gestellt wird. Wissenschaft und die Folgen für die Gesellschaft hängen unmittelbar zusammen. Daher ist die Trennung von Hochschul- und Allgmeinpolitik auch obsolet und nur ein Konstrukt, welches den eigentlichen Kern der Kläger gegen die Studierendenschaften verdeckt: Ihnen passt schlichtweg nicht, wenn Menschen Positionen äußern, die z. B. die bürgerliche Gesellschaft insgesamt kritisieren könnten. Wie schon erwähnt, war es in der Zeit vor '68 kein Problem, für die deutsche Wiedervereinigung oder für die Ungarnaufständigen '56 Position zu beziehen. So unterstützte der Regierungsräsident nachdrücklich einen Schweigemarsch für ein unteilbares Deutschland, den der AStA Münster auf Anregung des so genannten Gesamtdeutschen Ausschusses des dortigen Studentischen Parlaments durchführen wollte.

Erst seit in ASten radikale Gesellschaftskritiken geäußert wurden, der bürgerliche Konsens verlassen wurde, kamen die Klagen auf. Man wollte aufkeimender Kritik schlichtweg einen Riegel vorschieben. So auch heute, wobei die aktuelle Klage selbst hochschulpolitisches Engagement zensieren will (schüttelt den Kopf) [4]. Da auch Teile der Rechtssprechung dies mittragen, scheint Meinungsfreiheit etwas anderes zu bedeuten, als ich mir bisher gedacht habe. Allerdings müssen wir aufpassen, uns von den Klägern nicht in die formaljuristische Ecke drängen zu lassen, sondern die politischen und gesellschaftlichen Hintergründe solcher Klagen aufdecken.

StreiT: Vielen Dank für das Gespräch.


Fußnoten:

[1] RCDS = Ring Christlich Demokratischer Studenten; DEFO = Demokratisches Forum.
[2] Vgl. hierzu die Presseerklärung des AStA vom 29.05.2002.
[3] BAKJ = Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen.
[4] Vgl. http://x-berg.de/urban/02/07/16/2123202.shtml

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Datum: 15. Dezember 2002, last update: Sep 21, 2003 6:13 am