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AStA FU und Landesastenkonferenz Berlin

Stellungsnahme des Vertreters des AStA FU im Namen der Landesastenkonferenz Berlin zum Thema "Qualität der Lehre an Berliner Hochschulen" - vorgestellt auf der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung im Berliner Abgeordnetenhaus am 17.09.2008.

Qualität der Lehre an Berliner Hochschulen

"Doch statt verfügbares Geld in die Breitenentwicklung und die personalen Betreuungsverhältnisse der Studierenden zu investieren, wird mit der sogenannten Super-Uni ganz im Geiste der Exzellenzinitiative Fassadenpolitik betrieben, die einen Leuchtturm auf einem Berg von Studierenden errichten will."

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich dem Ausschuss für die Einladung danken, die Positionen der Landesastenkonferenz zur Qualität der Lehre an Berliner Hochschulen hier vorstellen zu können.

Die Landesastenkonferenz ist das Forum der Asten staatlicher Universitäten und Fachhochschulen in Berlin. Besondere Betonung lege ich dabei auf die Fachhochschulen, weil sie in Bildungsdebatten üblicherweise marginalisiert oder belächelt werden. Frau Wintermantel etwa, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, hielt Oktober letzten Jahres eine Rede über Hochschulen und die Exzellenzinitiative. Fachhochschulen erwähnte sie in dieser Rede genau einmal: sie seien die Orte, an denen die lokalen Jugendlichen ausgebildet werden. Mit dieser Äußerung bewegte sie sich bezüglich der Wahrnehmung der Hochschullandschaft im gesellschaftlichen common sense und es wird an der Zeit, Fachhochschulen in hochschulpolitische Diskurse zurückzuführen.

Aufgrund der Kürze der Zeit haben wir entschieden, uns auf wenige zentrale Themen zu beschränken. Ich möchte Sie also nicht mit persönlichen Erfahrungen von Seminaren mit über 100 TeilnehmerInnen langweilen sondern hochschulpolitische Strukturprobleme andiskutieren.

Möglichkeit des Studiengangsplittings

Im Berliner Hochschulgesetz, nach wie vor unnovelliert, taucht das Wort „Bachelor“ nicht einmal auf, dabei gibt es schon erste Jahrgänge von AbsolventInnen. Die Hochschulleitungen und -verwaltungen nutzen die rechtliche Leerstelle zu ihrer eigenen Bequemlichkeit und schafften etwa die Möglichkeit des Studiengangsplittings ab, also die Möglichkeit einen Studiengang parallel an mehreren Hochschulen zu studieren. Die 14 staatlichen Hochschulen Berlins bieten eine einmalige Breite an Fächerschwerpunkten und Fächerkombinationsmöglichkeiten. Die Wahl eigener Studienfächer und Studienschwerpunkte bestimmt für die Studierenden den intrinsischen Faktor der Lehrqualität und macht ihr Interesse und ihre Motivation aus. War das Studiengangsplitting im Magister noch eine Selbstverständlichkeit und im BerlHG als Normalzustand vorausgesetzt, lässt sich im BA etwa Ethnologie nicht mehr mit Afrikawissenschaften kombinieren, weil die Institute an verschiedenen Berliner Hochschulen eingerichtet sind. Die Hochschulen definierten schlicht, dass BA-Nebenfächer keine Teilstudiengänge im Sinne des BerlHG seien, sondern lediglich Modulangebote. Denn für Teilstudiengänge führt das BerlHG eindeutig die Möglichkeit der Merfachimmatrikulation auf, für Modulangebote hingegen gibt es keine Regelung. Es bräuchte nur einen Zusatz im BerlHG: nämlich dass Nebenfächer oder Modulangebote im BA als Teilstudiengänge gemäß §22, Abs.1 BerlHG zu verstehen sind. Den in den Koalitionsvereinbarungen der Regierungsparteien kritisierten „Abschottungstendenzen der Hochschulen“ wäre so in einem ersten Schritt entgegengetreten. Momentan werden die Möglichkeiten der einmaligen Berliner Hochschullandschaft nicht genutzt.

(Bericht im AStA FU Blog zum Thema Wahlfreiheit)

Demokratie in Hochschulgremien

Dass es hierfür den Zwang des Landesgesetzes braucht, ist bedrückend, schließlich gibt es ja die Kommissionen für Lehre und Studium an den Hochschulen bzw. an der FU die Kommission für Lehrangelegenheiten, die gemäß BerlHG zur Hälfte mit Studierenden zu besetzen sind. Diese großzügige Sitzzuteilung hat einen spezifischen Grund: die Kommission für Lehre und Studium ist installiert als hochschulinterne Kontrollinstanz für Studierende und daher dem Akademischen Senat ständig und beratend zur Seite gestellt. Mit der Erprobungsklausel nutzte das FU-Präsidium die Gelegenheit, die Kommission für Lehrangelegenheiten zu einer gemeinsamen Kommission von Akademischem Senat und Präsidium umzudefinieren. Hierdurch gibt es keine Statusgruppenautonomie mehr, das heißt, die Studierenden bestimmen nicht mehr selbst ihre eigene Vertretung sondern müssen sie im Konsens mit dem Präsidium abstimmen. Die heute leider nicht anwesende Frau Keitel-Kreidt warf auf einer der letzten Sitzungen des AS kurzerhand einen unbequemen Studenten aus der Kommission für Lehrangelegenheiten und veranschaulichte so, wie innerhochschulische Demokratie und Qualität der Lehre zusammenhängen: sogar die hochschulinterne Kontrollinstanz für Lehre und Studium wurde de facto abgeschafft. Dem Studenten wurde vorgeworfen, den auch in der Kommission für Lehrangelegenheiten nicht veröffentlichten Studienerfolgsbericht der Presse zugespielt zu haben. Die dramatischen Zahlen waren dem FU-Präsidium zu peinlich. Die Erprobungsklausel war vielfach der Türöffner für präsidiale Selbstermächtigung und muss umgehend im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte evaluiert werden. Wiederum gemäß den Koalitionsvereinbarungen muss die Autonomisierung der Hochschulen durch ihre interne Demokratisierung ausgeglichen werden. Studierende können sich Lehrqualität selbst erstreiten, wenn ihnen ernstgemeinte Partizipationsmöglichkeiten geboten werden. Das Kreuzwahlrecht ist an den Stellen einzuführen, wo die Viertelparität vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde. Es ist allgemein bekannt, dass Herr Zöllner in diesem Punkt die eigene Parteibasis düpierte, dabei ist die Redemokratisierung der Hochschulen nicht einmal haushaltsrelevant. Ich möchte die SPD daher bitten, sich im folgenden hierzu zu äußern.

(Hintergrundbericht bei den Fachschaftsinitiativen)

Teilzeitstudium in Berlin

Erneut das Berliner Hochschulgesetz: Es sieht explizit das Recht der Studierenden vor, einen Studiengang in Teilzeit zu studieren. An der FU, an der TU und an der ASFH ist das z.B. schlicht nicht möglich, obwohl die FU bereits eine diesbezügliche Klage verloren hat. Gerade an der ASFH gibt es viele BewerberInnen, die aus der beruflichen Praxis kommend ihre Arbeit theoretisch fundieren wollen. Diese Studierenden sind auf ein Teilzeitstudium, auf die Vereinbarkeit von Studium und Beruf angewiesen, ebenso wie Alleinerziehende, Fürsorge-Verpflichtete und physisch Beeinträchtigte. Wo die studentischen Mitbestimmungsmöglichkeiten in Gremien in beschriebener Weise beschnitten sind, ist bei so klarem Rechtsbruch die Senatsverwaltung in der Pflicht, ihre Rechtsaufsicht auszuüben. Wo ein Studiengang das Teilzeitstudium nicht ermöglicht, ist er von der Senatsverwaltung abzulehnen.

Berufungsskandale

Die Ausübung der Rechtsaufsicht betrifft auch die Berufungsskandale der jüngeren Zeit. Lehrqualität ist in Berufungsverfahren ein ohnehin zu wenig beachtetes Randthema und auch hier wiegt die einzelne studentische Stimme nicht schwerer als das demokratische Feigenblatt. Doch selbst die Formalität eines Berufungsverfahrens desinteressiert das FU-Präsidium. Offenkundig politisch motiviert den international gerühmten Nordamerika-Spezialisten Albert Scharenberg die Berufung aus wechselnden, vorgeschobenen Gründen zu verweigern, war nicht der letzte Fall. Am Otto-Suhr-Institut wird momentan Herrn Zürcher und Herrn Chojnacki ohne Stellenausschreibungen zu neueingerichteten, ordentlichen Professuren verholfen trotz Protesten von Studierenden und der Frauenbeauftragten. Am Institut für Ethnologie wurde in Abstimmung mit dem Präsidium widerrechtlich eine Juniorprofessur bloß national ausgeschrieben, um die Berufung eines Institutszöglings nicht zu gefährden. Ein Statusgruppen übergreifender Beschwerdebrief der ASFH an die Senatsverwaltung blieb in einem ähnlichen Fall unbeantwortet. Berliner Hochschulgesetz und Koalitionsvereinbarungen sind Papiertiger, wenn die Senatsverwaltung ihre Rechtsaufsicht nicht wahrnimmt.

(Pressemitteilungen des AStA FU zum Berufungsverfahren Scharenberg und zu den Vorgängen am Otto-Suhr-Institut)

Breitenförderung statt Fassadenpolitik

„Künftig sollen mehr junge Menschen ein Studium aufnehmen.“, heißt es in den Koalitionsvereinbarungen. Und Berlin wolle sich hierfür einsetzen. Stattdessen gab es einen realen Studienplatz- und Studienfachabbau mit dem Bachelor. Die BewerberInnen-Zahlen sind aufgrund der Studiengebühren anderer Bundesländer sowie aufgrund des Wegverfalls der ZVS in der gleichen Zeit angeschnellt mit in der Folge horrenden NC-Beschränkungen. Auf einen Studienplatz der drei großen Universitäten kommen dieses Jahr durchschnittlich mehr als 6 Bewerbungen. Publizistik an der FU hat das Verhältnis 1:30. Stadt- und Regionalplanung an der TU hat das Verhältnis 1:11 und der NC für Soziale Arbeit der ASFH liegt bei 1,5. Wartesemester sind regelmäßig 2-stellig, dabei gibt es Bafög nur bis zum 30. Lebensjahr. Die restriktive Masterzulassung trägt die Zukunftsängste noch in die Studienplanung hinein und erzeugt unter Missbegünstigung kritischen Hinterfragens eine Atmosphäre der Affirmativität aufgrund des Zwangs zu kurzfristig guten Noten. Doch statt verfügbares Geld in die Breitenentwicklung und die personalen Betreuungsverhältnisse der Studierenden zu investieren, wird mit der sogenannten Super-Uni ganz im Geiste der Exzellenzinitiative Fassadenpolitik betrieben, die einen Leuchtturm auf einem Berg von Studierenden errichten will. Wir brauchen Breitenförderung und Bildungsexpansion, also den Erhalt von Studienfächern, den Ausbau von Studienplätzen und freien Masterzugang, statt weiterer Hierarchisierung und Zentralisierung der Forschungslandschaft. Die Hochschulvertragsverhandlungen sind in Zusammenarbeit mit den Studierendenvertretungen zügig aufzunehmen. Dabei ist auch die Leistungsbezogene Mittelvergabe einer gründlichen Revision zu unterziehen.

Die genannten Punkte: Studiengangsplitting, innerhochschulische Demokratie, Teilzeitstudium, Berufungsverfahren sowie Studienplatz- und Studienfachabbau betreffen die Grundvoraussetzungen von Lehrqualität, von denen übrigens nur letztgenannter Punkt haushaltsrelevant ist. Es gibt eine ganze Reihe von Detailproblemen, wie etwa Verschulung, Zulassungsverfahren, Bibliotheken, Chipkarten, Auslandsaufenthalte oder Betreuungsverhältnisse zu denen ich mich oder eine andere Person der Landesastenkonferenz in weiteren Ausschuss-Sitzungen gern äußern würde.

Herzlichen Dank fürs Zuhören.

Allgemeiner Studierendenausschuss der FU und Landesastenkonferenz Berlin

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Datum: 25. September 2008, last update: Sep 25, 2008 3:29 pm