Diese Handlung ist alles andere als politisch neutral. Der AStA stellt fest, dass gerade hier das politische Einwirken des Präsidiums über die Expertise eigentlich zuständiger Gremien gestellt wird. „Es ist zu vermuten, dass diese Entscheidung mit der linken politischen Positionierung des Kandidaten zusammenhängt“, unterstreicht Inga Nüthen, Fachschaftsreferentin des AStA FU. Auch die Bedeutung des Instituts im Rahmen der Exzellenzinitiative passt in dieses Bild: „Dass das JFK den Zuschlag für die Förderung als 'Graduate School of North American Studies' bekommen hat, war sicherlich ein weiterer Grund für das politische Eingreifen des Präsidiums“, ergänzt Elsa Koester, Öffentlichkeitsreferentin des AStA FU.
Der aktuelle Fall am Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften ist ein besonders herausragendes Beispiel für den sich verstärkenden Prozess der Entdemokratisierung an der FU. Diese Entwicklung ist gekennzeichnet durch die Anmaßung von immer mehr Kompetenzen durch das Präsidium. Dieter Lenzen spricht dabei auch offen aus, wie wenig wert er auf die Mitarbeit oder gar Mitbestimmung der Hochschulmitglieder legt – allein die Hochschulleitung soll das Berufungsverfahren „in der Hand“ haben: „International wettbewerbsfähig wird indessen nur ein Berufungsverfahren sein, das ohne politische Einwirkung in der Hand der Hochschulleitung liegt und auf der Grundlage der Expertise aus den Disziplinen durchgeführt wird“ -so heißt es im aktuellen Rechenschaftsbericht des Präsidiums der Freien Universität Berlin.
Im konkreten Fall fiel neben Präsident Lenzen auch die Fachbereichsdekanin Barbara Riedmüller negativ auf. Sie unterbrach Wortmeldungen studentischer Mitglieder des Fachbereichsrates. Riedmüller lehnte das Begehren der Mehrheit der Anwesenden, sich dem Beschluss des Präsidiums entgegenzusetzen, unter Anmahnung möglicher Folgen ab. Ein solches Einknicken der Fachbereichsdekanin vor Entscheidungen des Präsidiums ist symptomatisch für die Entscheidungsprozesse der letzten Jahre. Das Argument des „Sparzwangs“ ermöglicht dem Präsidium seit Längerem eine effektive Teile-und-herrsche-Strategie, der von professoraler Seite bisher nichts entgegengesetzt wurde.
Sanktioniert wird diese Strategie durch die sogenannte „Erprobungsklausel“ im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), die es den Hochschulen ermöglicht unter Umgehung der Vorschriften des BerlHG „neue Methoden der Führung und Leitung“ zu erproben. Diese paradoxe Klausel, mit der das Hochschulgesetz sich mehr oder weniger selbst aufhebt, liefert die Rechtfertigung für eigenmächtige Eingriffe wie wir sie im aktuellen Berufungsverfahren erleben. Der AStA FU fordert daher die ersatzlose Abschaffung der Erprobungsklausel.
Eine Kritik der Berufungspraxis muss allerdings auch bei den Kriterien ansetzen, die zu einer Berufung führen. Nicht die Lehre, sondern die wirtschaftlich verwertbare Produktion von WissenschaftlerInnen stehen hier im Vordergrund. Das Argument zur Ablehnung eines bzw. einer KandidatIn aufgrund mangelnden wissenschaftlichen out-puts trotz fortgeschrittenen Alters, missachtet die Qualität der Lehre.
Die im Rechenschaftsbericht des Präsidiums geforderte „Qualitätssteigerung“ in der Berufungspraxis ist letztlich nicht ernst zunehmen, wenn sie faktisch zur Ablehnung qualifizierter BewerberInnen aufgrund politischer Kriterien führt. Die Gleichung Qualität=Autorität des Präsidiums geht nicht auf. Nur eine Demokratisierung der Universitäten kann auch eine qualitative Verbesserung der Studienbedingungen herbeiführen.
Allgemeiner Studierendenausschuss der FU
Zu diesem Thema informiert auch eine Diskussionsveranstaltung am 17.10. dieses Jahres. Mehr Infos dazu hier:
Herr Lenzen, wo bleiben unsere Juniorprofessuren?