Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Rückmeldegebühren in Höhe von 51,13 Euro die tatsächlich bei der Immatrikulation und Rückmeldung anfallenden Kosten um das 4 bis 5-fache übersteigen. Damit bestätigt das Urteil, dass es sich bei der Rückmeldegebühr um eine verdeckte Form von Studiengebühr handelt. Die Erhebung von Studiengebühren ist im Land Berlin jedoch zu Recht verboten.
Der AStA der FU fordert die Hochschulen und den Berliner Senat auf, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen: "Die Hochschulen müssen die Erhebung der Gebühr mit sofortiger Wirkung stoppen", fordert David Hachfeld, Hochschulpolitischer Referent des AStA FU, "Die bereits eingezogenen Gebühren müssen zurückgezahlt werden." Schätzungen zu Folge wurden seit der Einführung der Rückmeldegebühr über 100 Mio. Euro unrechtmäßig eingezogen.
Der AStA der FU gratuliert den KlägerInnen und ihren UnterstützerInnen zu diesem wichtigen Erfolg im Kampf gegen Studiengebühren.
Medienberichte in der AStA FU Presseschau
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Allgemeiner Studierendenausschuss der FU
Für Rückfragen steht ihnen zur Verfügung: David Hachfeld, Referent für Hochschulpolitik